Hilfe für Geschädigte

Ponzi-Schemes sind Betrug

Schneeballsysteme oder Ponzi-Schemes versprechen einen großen Gewinn bei minimalem Aufwand. Um neue Teilnehmer zu finden, gehen die Betreiber geschickt und psychologisch vor. Die Hoffnung auf finanzielle Gewinne wird ausgenutzt und dabei hohe Verdienstmöglichkeiten versprochen. Es werden nur positive Dinge erzählt, kritische Fragen werden unterbunden. Die Euphorie soll auf Freunde und Bekannte übertragen werden, auch wenn man sich gar nicht für das Produkt an sich interessiert, sondern nur für das Versprechen auf schnellen Reichtum. Doch irgendwann platzt dieser Traum vom großen Verdienst und das eingezahlte Geld ist verloren. Manche Teilnehmer haben sich von den Versprechungen sogar dazu überreden lassen, einen Kredit aufzunehmen, und bleiben nun auf den Schulden sitzen.

Mit viel Fantasie und Geschick wird mit stetig neuen Modellen der schnelle Verdienst versprochen. Am Ende verdienen jedoch nur die Erfinder und Initiatoren solcher Systeme. Zurück bleiben beim Teilnehmer nicht nur die Erkenntnis, dass das große Geld doch nicht auf der Straße liegt, sondern meist auch der Verlust eigenen Geldes.

Quelle: Polizei Berlin – Schneeball-/Pyramidensysteme

Bei derartigen Systemen gibt es die paradoxe Situation, dass viele Opfer gleichzeitig auch Täter sind, die andere hinters Licht geführt haben, um an Provisionen zu verdienen. Überlegen Sie sich gut, wem Sie noch vertrauen können, und wer eine Vertrauensbeziehung zu Ihnen nur ausgenutzt hat.

Betrug melden

Betrug sollte man melden. Für die Verfolgung von Straftaten und Prävention ist die Polizei zuständig. Betrugsopfer sollten Anzeige erstatten, damit die Täter verfolgt werden können.

Die Polizei ist für die Vermeidung und die Verfolgung von Straftaten zuständig. Sobald Sie einen Betrug melden, beginnt die Behörde, die Täter zu ermitteln. Bei einer Straftat im Internet ist oft eine internationale Zusammenarbeit nötig. In Verdachtsfällen ergreift die Polizei Maßnahmen, um Beweise über Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen zu sichern. Grundsätzlich gilt: Nur wenn Sie einen Betrug der Polizei melden, ermöglichen Sie die Bestrafung der Täter.

Eine Anzeige ist auf jeder Polizeidienststelle möglich. Dort wird Ihre mündliche Aussage zu Protokoll gebracht und weitere Schritte für die Strafverfolgung in die Wege geleitet. Bringen Sie einen Lichtbildausweis und relevante Unterlagen mit, die den Betrug belegen, etwa Screenshots, E-Mail-Protokolle oder Überweisungsbelege. In manchen deutschen Bundesländern ist auch eine Online-Strafanzeige möglich!

Unter folgendem Aktenzeichen liegt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg bereits eine solche Anzeige vor: 11 UJs 464/16. Die Angabe eines Aktenzeichens kann dabei helfen, ähnliche Fälle zuordnen zu können.

Auch der Verbraucherschutz kann helfen und Geschädigte unterstützen.

In Einzelfällen hilft der Verbraucherschutz auch, Gemeinschaften Betrogener zu gründen. Sie helfen beim Adressentausch und bei Sammelklagen. Wenn Sie einen Betrug im Internet melden, warnen die Organisationen vor den Tricks der Täter. Mit einer Meldung verhindern Sie also indirekt neue Straftaten.

Doppelt betrogen

Geschädigte werden nicht nur um ihre Einzahlungen betrogen, sondern auch mit fehlenden oder falschen Informationen zur Steuerpflicht. Die Täter lassen ihre Opfer mit der Steuerthematik alleine und weisen nur darauf hin, dass jeder selbst für die Abführung von Steuern verantwortlich ist. Manchmal geben sie sogar Tipps zur Steuerhinterziehung. Geschädigte sollten sich steuerlich beraten lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn je nach dem, ob eine Gewerbeanmeldung vorhanden ist oder es sich um eine Privatperson handelt, müssen nur die tatsächlich ausbezahlten Gewinne oder aber die gesamten Zuflüsse aus dem Profit Share versteuert werden. Scheinrenditen aus betrügerischen Schneeballsystemen können sogar bei einem Verlust der Investition steuerpflichtig sein! Informiert euch bei euren Steuerberatern, damit es zu keinem Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung kommt.

Siehe auch:

  • MAP-News, Eintrag vom 04.03.2016 – Steuern auf Scheingewinne
  • MAP-News, Eintrag vom 06.03.2016 – Schneeballsysteme und Steuern